|
Hat ein Jude nach der Thora das Recht, seine Religion zu verlassen?
V. Moses 17:2-7
Wenn bei dir in einer deiner Städte, die dir der HERR, dein Gott, geben
wird, jemand gefunden wird, Mann oder Frau, der da tut, was dem HERRN, deinem
Gott, mißfällt, daß er seinen Bund übertritt und hingeht und dient andern Göttern
und betet sie an, es sei Sonne oder Mond oder das ganze Heer des Himmels, was
ich nicht geboten habe, und es wird dir angezeigt, und du hörst es, so sollst
du gründlich danach forschen. Und wenn du findest, daß es gewiß wahr ist, daß
solch ein Greuel in Israel geschehen ist, so sollst du den Mann oder die Frau,
die eine solche Übeltat begangen haben, hinausführen zu deinem Tor und sollst
sie zu Tode steinigen. Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des
Todes wert ist, aber auf nur eines Zeugen Mund soll er nicht sterben. Die Hand
der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen
Volks, daß du das Böse aus deiner Mitte wegtust.
|
|